Jägerverein Berching-Dietfurt e.V. · im Landesjagdverband Bayern ↗kontakt@jaegerverein.info

Totfund oder auffälliges Wildschwein

Auffälliges Wild melden

Berühre einen Wildschweinkadaver nicht. Merke dir den Fundort und sichere nach Möglichkeit die genauen Geokoordinaten mit dem Smartphone. Melde den Fund dem zuständigen Veterinäramt; weitere Maßnahmen werden mit der Behörde abgestimmt.

Die LGL-Hinweise richten sich auch an Jäger, die im Rahmen des ASP-Monitorings mit einem Probenahmeset ausgestattet sind. Eine eigenständige Beprobung durch Spaziergänger ist damit nicht gemeint.

Grundlagen: LGL · Totes Wildschwein gefunden? ↗, Polizei · Wildunfall ↗ und amtlicher Behördenwegweiser des Landkreises

Afrikanische Schweinepest · ASP

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die ASP ist eine Virusinfektion von Schweinen. Menschen und Hunde erkranken daran nicht, können infektiöses Material jedoch weitertragen. Das ist ein Grund, Kontakte zu Kadavern zu vermeiden und Funde zu melden. Speisereste gehören in geschlossene Abfallbehälter; sie sollen für Wildtiere nicht erreichbar sein.

Für die aktuelle Lage und mögliche örtliche Maßnahmen sind die amtlichen Mitteilungen maßgeblich.

Für Jägerinnen und Jäger

Untersuchungen und Entschädigung

Das LGL bittet um unverzügliche Meldung verendeter, verunfallter oder auffällig erlegter Wildschweine. Für Untersuchungsanträge sind genaue Fundkoordinaten erforderlich. Kläre Probenahme, Material und Abgabe mit dem Veterinäramt; das LGL stellt Anträge und Fachhinweise bereit.

ASP-Monitoring

Für die Beprobung tot aufgefundener oder krank erlegter Wildschweine nennt das LGL eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro je Tier. Das betrifft die Monitoring-Beprobung.

Reduktion der Wildschweindichte

Für das Jagdjahr 2025/26 wickelt das LGL ein gesondertes Abrechnungsverfahren ab. Die Antragsfrist ist 31. Dezember 2026. Benötigt wird die vollständige, behördlich bestätigte Streckenliste einschließlich Deckblatt; das Onlineverfahren und die Voraussetzungen stehen beim LGL.

Quelle: LGL · Informationen für Jäger und Aufwandsentschädigungen ↗, aktualisiert am 5. Oktober 2026

Aujeszkysche Krankheit

Aujeszky: Informationen für Hundeführer

Die Aujeszkysche Krankheit wird durch ein Herpesvirus verursacht. Wildschweine können den Erreger tragen; Jagdhunde können sich durch direkten Kontakt oder die Aufnahme infizierten Materials anstecken. Fleischreifung allein macht den Erreger laut LGL nicht unschädlich.

Verfüttere kein rohes Wildschweinfleisch und keinen rohen Aufbruch an Hunde. Beschränke vermeidbare Kontakte zu Schwarzwild und dessen Körperteilen. Bei einem konkreten Verdacht auf eine Erkrankung des Hundes ist die Tierarztpraxis der richtige Ansprechpartner.

Grundlage: LGL · Aujeszkysche Krankheit und Übertragung ↗

Passende Untersuchungen finden

Wildgesundheit und Wildbretuntersuchungen

ASP-Monitoring, Trichinenuntersuchung und Radiocäsiummessung beantworten unterschiedliche Fragen. Ein Ergebnis ersetzt deshalb nicht automatisch die anderen erforderlichen Prüfungen. Die zuständigen Fachstellen helfen bei der Zuordnung.

Fallwild und Entsorgung

Bei aufgefundenem, krankem oder verendetem Schwarzwild steht zunächst die Abstimmung mit dem Veterinäramt und gegebenenfalls das Monitoring an. Eine beabsichtigte Abholung gehört in dieses abgestimmte Verfahren.

Quelle: Landkreis: zuständige Entsorgungsstelle

Konfiskat und Wildreste.

Für die Entsorgung im Landkreis Neumarkt findest du hier den Abholdienst, Hinweise zur Bereitstellung und den Kontakt zum Veterinäramt.

Entsorgung und Ansprechpartner →