Jagdschein & Waffenrecht
Vom ersten Jagdschein bis zum passenden Behördenformular: Hier findest du die aktuellen Wege für Antrag, Verlängerung und waffenrechtliche Anliegen im Landkreis Neumarkt.
Jagdschein und Waffenrecht: der Behördenweg
Für den Jagdschein unterscheidet das Landratsamt zwischen der ersten Ausstellung und einer Verlängerung. Die erste Ausstellung erfolgt nach Terminvereinbarung persönlich. Eine Verlängerung kann auf dem veröffentlichten Weg postalisch eingereicht werden.
Nutze für dein Anliegen den aktuellen Antrag der Jagdbehörde. Die konkreten Unterlagen und die gewünschte Gültigkeitsdauer gehören erst in den folgenden Schritt „Antrag vorbereiten“.
Quelle: Landratsamt: Mitteilung zur Jagdscheinausstellung 2026 ↗
Anträge und benötigte Unterlagen
Stelle für die Bearbeitung eine vollständige Unterlagenmappe zusammen. Damit kann die Jagdbehörde dein Anliegen zuordnen und den passenden Einreichungsweg nennen.
- das ausgefüllte aktuelle Antragsformular,
- den Nachweis der Jagdhaftpflicht für den gewünschten Gültigkeitszeitraum,
- den bisherigen Jagdschein bei einer Verlängerung.
Ein aktuelles Passbild wird zusätzlich benötigt, wenn der bisherige Jagdschein voll ist und nicht weiter verlängert werden kann. Bei offenen Fragen klärst du den Versand oder die persönliche Abgabe vorab telefonisch mit dem Sachgebiet.
Quelle: Landratsamt: Jagdscheine ↗
Formulare für Jagdschein und Waffen
Für waffenrechtliche Erlaubnisse ist im Landkreis das Sachgebiet Sicherheitsangelegenheiten zuständig. Im offiziellen Formularverzeichnis sind folgende Wege veröffentlicht:
- Waffenbesitzkarte: Antrag nach dem Waffengesetz ↗
Der Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wird im Verzeichnis für grüne, gelbe und rote Waffenbesitzkarten geführt. Kläre bei der Behörde, welches Verfahren deinem Anliegen entspricht.
- Waffenaufbewahrung: Formblatt zum Fotonachweis ↗
Für den Nachweis der Aufbewahrung stellt der Landkreis ein eigenes Formblatt bereit. Verwende die dort verlangten Angaben und den vereinbarten Übermittlungsweg.
- Europäischer Feuerwaffenpass: Erteilung oder Verlängerung ↗
Ein eigener Antrag und ein Merkblatt sind im Landkreisverzeichnis verfügbar.
- Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz ↗
Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung dieser Erlaubnis führt das Verzeichnis einen gesonderten Antrag.
Änderungen bei der Waffenbehörde
§ 37a Waffengesetz regelt die Anzeigepflichten für Inhaber einer Waffenbesitzkarte beziehungsweise entsprechender Erlaubnisse. Dazu gehören Erwerb und Überlassung erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Die Anzeige hat nach dieser Vorschrift innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch an die zuständige Behörde zu erfolgen.
Frage die Waffenbehörde nach dem aktuell vorgesehenen Formular, den benötigten Nachweisen und dem zulässigen Einreichungsweg. Die Anzeige und eine erforderliche Änderung der Erlaubnisunterlagen sollten als eigener Vorgang klar benannt werden.
Quelle: Gesetze im Internet: § 37a WaffG ↗
Nationales Waffenregister
Das Bundesverwaltungsamt informiert über das Nationale Waffenregister und die Betroffenenauskunft zu gespeicherten Daten. Bei Fragen zu den Registerdaten deines örtlichen Vorgangs ist die zuständige Waffenbehörde die erste Anlaufstelle.
Europäischer Feuerwaffenpass
Der Europäische Feuerwaffenpass dient der vorübergehenden Mitnahme eingetragener Waffen bei Besuchen in anderen EU- beziehungsweise Schengenstaaten. Er ist kein Dokument für die dauerhafte Verbringung ins Ausland. Prüfe die konkreten Voraussetzungen der Reise und nutze für deinen örtlichen Antrag den Landkreisweg.
Quelle: Bundesverwaltungsamt: Zweck des Europäischen Feuerwaffenpasses ↗
Ausweise und Nachweise einreichen
Der Landkreis bietet verschlüsselte Übertragung über Cryptshare und ein sicheres Kontaktformular mit BayernID. Über die Kontaktauswahl erreichst du die Wege für Jagd und Waffenrecht.
Für persönliche Dokumente und Nachweise nutze den mit der Behörde abgestimmten sicheren Weg. Gewöhnliche E-Mail eignet sich für eine allgemeine Rückfrage, nicht für vertrauliche Anlagen. Beachte auch, ob dein Antrag eine bestimmte Form erfordert: Ein sicherer Dateiversand ersetzt diese nicht automatisch.
Sichere Kontaktwege des Landkreises ↗Behördenkontakte und Telefonnummern
- Jagdschein · Herr Hollweck
- 09181 / 470-1413
jagd@landkreis-neumarkt.de - Waffenrecht · Herr Rieger
- 09181 / 470-1282
waffenrecht@landkreis-neumarkt.de
Quelle: Landratsamt: Herr Hollweck ↗
Quelle: Landratsamt: Herr Rieger ↗
