Für die Untersuchung und Abgabe von selbst erlegtem Wild brauchst du die passenden amtlichen Anlaufstellen. Hier findest du Hinweise zur Probenabgabe, zu Wildmarken und zur Abstimmung mit Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung.
Kläre vor einer Probenabgabe, welche Unterlagen benötigt werden und wann die Annahme möglich ist. Die Anforderungen an einen Verkaufsbetrieb besprichst du mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung.
Trichinenuntersuchung und Annahmestellen
Die amtliche Untersuchung und die dokumentierte Freigabe gehören bei Schwarzwild und Dachs zur Vorbereitung auf die Abgabe als Lebensmittel. Hier findest du die örtlichen Anlaufstellen mit dem jeweiligen Quellenstand.
Neue Adresse seit 1. März 2026
Neumarkt · Veterinäramt
Nürnberger Straße 1 92318 Neumarkt · Zimmer B U21
Die frühere Stelle in der Brunnleitstraße wurde verlegt. Annahme zu den Öffnungszeiten des Veterinäramtes. Wildursprungsschein vollständig ausfüllen, Wildmarken beifügen und die Untersuchungsgebühr passend beilegen.
Die ältere amtliche Übersicht nennt Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils 8–10 Uhr. Bitte diese Zeiten vor der Fahrt bestätigen lassen; die Stelle bleibt laut Mitteilung 2026 bestehen.
Die weiterhin verlinkte Laborliste von Februar 2022 enthält für Neumarkt eine überholte Adresse. Maßgeblich für den Standort ist die neuere Mitteilung vom März 2026. Proben nach einer Beschauzeit können erst bei der nächsten Untersuchung berücksichtigt werden; Sonderuntersuchungen können zusätzliche Gebühren auslösen.
Probenahme und Wildmarken
Die eigenständige amtliche Trichinenprobenahme setzt eine behördliche Aufgabenübertragung voraus. Der Landkreis bietet dafür einen Antrag auf Übertragung der Probenentnahme und Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen an.
Vor der ersten Probenahme
Kläre mit dem Veterinäramt, welche Schulung, Nachweise und Beauftragung in deinem Fall benötigt werden. Erfrage zugleich Ausgabe beziehungsweise Nachbestellung der Wildmarken und Wildursprungsscheine.
Der Wildursprungsschein dokumentiert das Ergebnis oder den durch den Untersucher bestimmten Freigabezeitpunkt. Wildbret von Wildschwein oder Dachs darf erst entsprechend dieser Eintragung in Verkehr gebracht werden. Bloßes Abgeben der Probe reicht dafür nicht.
Frage bei der Annahme, wie du Ergebnis und Freigabe erhältst. Eine öffentliche Online-Befundliste für den Landkreis wurde bei dieser Recherche nicht bestätigt.
Die Anforderungen hängen davon ab, was du an wen abgibst. Vor dem Aufbau einer Wildkammer oder eines Verkaufsangebots lohnt sich die Abstimmung mit der Lebensmittelüberwachung.
In der Decke oder Schwarte
Die bayerische Fachinformation beschreibt die direkte Abgabe kleiner Mengen selbst erlegten Wildes bis zu einer Tagesstrecke an Verbraucher oder örtlichen Einzelhandel im Umkreis von 100 km. Dafür gelten Schulungs- und Hygieneanforderungen; bedenkliche Merkmale und Trichinenpflicht bleiben zu beachten.
Zerwirktes Wildbret
Für die beschriebene Kleinmengenabgabe von frischem, zerwirktem Wildbret ist eine Registrierung als Lebensmittelunternehmer erforderlich. Zuständige Lebensmittelüberwachung, Räume, Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit vorab klären.
Wild anderer Jäger oder Verarbeitung
Die Annahme fremden Wildes zum Zerwirken oder Herstellung von Fleischerzeugnissen führt zu weiteren Anforderungen. Die bayerische Fachinformation unterscheidet Einzelhandelsregistrierung und gegebenenfalls Zulassung. Beschreibe deinen geplanten Betrieb der Behörde konkret.
Das Landkreis-Merkblatt ist weiterhin veröffentlicht, trägt aber den Stand Mai 2020. Es ist eine ergänzende ältere Orientierung; aktuelle Anforderungen für deinen Betrieb mit der Behörde abstimmen.
Trichinenuntersuchung, Radiocäsiummessung und ASP-Monitoring haben unterschiedliche Aufgaben. Kläre bei auffälligem, krankem oder verendetem Schwarzwild das Vorgehen mit dem Veterinäramt: 09181 / 470-1421. Die LGL-Seite stellt Monitoringanträge und Hinweise zur Probenahme bereit.