Revierpraxis & Jagdrecht
Revierarbeit braucht verlässliche Unterlagen und kurze Wege. Hier findest du amtliche Formulare, zuständige Kontakte sowie Informationen zu Jagdzeiten, Waldverjüngung und Wildschäden.
Unterlagen für die Revierpraxis
Ein neuer Pachtvertrag, eine Änderung im Revier oder die jährliche Streckenmeldung: Für diese Aufgaben führt der Landkreis Neumarkt eigene Formulare. Verwende die aktuellen Vorlagen und kläre mit der Jagdbehörde, welche Unterlagen für deinen Vorgang erforderlich sind.
Verträge, Erlaubnisse und Meldungen
- Jagdpachtvertrag ↗
Die veröffentlichte Vertragsvorlage des Landkreises für die Verpachtung eines Jagdreviers.
- Jagdpachtvertrag – Änderung oder Verlängerung ↗
Für die Dokumentation von Änderungen beziehungsweise einer Vertragsverlängerung.
- Jagderlaubnisschein ↗
Die amtlich bereitgestellte Vorlage für eine Jagderlaubnis im Revier.
- Streckenliste A/B ↗
Die Vorlage zur Erfassung der Jagdstrecke. Das Formular liegt auf der Website des Landkreises.
- Abschussplanung: zuständige Jagdbehörde ↗
Welcher Abschussplan oder welche Anzeige für dein Revier benötigt wird, klärst du mit der Jagdbehörde. Eine eigenständige aktuelle Abschussplanvorlage war im Formularverzeichnis des Landkreises bei der Prüfung nicht ausgewiesen.
Jagdgenossenschaft: Unterlagen für die Wahl
Du unterstützt die Organisation einer Jagdgenossenschaft oder bereitest eine Wahl vor? Das Landratsamt veröffentlicht dafür ein Merkblatt und passende Vorlagen. Die Unterlagen lassen sich nach Vorbereitung, Teilnahme und Ergebnisdokumentation zusammenstellen.
Teilnahme und Vertretung
Ergebnis dokumentieren
Verwende die beim Landkreis angebotene Fassung. Fragen zum Ablauf und zu den benötigten Nachweisen klärst du mit der Jagdbehörde; die Kontaktdaten stehen weiter unten auf dieser Seite.
Quelle: Landkreis Neumarkt · Wahlunterlagen der Jagdgenossenschaften.
Jagdjahr und Revierdokumentation
Eine gemeinsame Revierablage hilft: Pachtvertrag und Änderungen, Jagderlaubnisse, Ansprechpartner, Planungsunterlagen und Streckenliste bleiben so schnell auffindbar. Als praktische Arbeitsroutine bietet sich an, Zuständigkeiten vor dem Jagdjahrwechsel abzustimmen, Einträge laufend zu pflegen und offene Meldungen rechtzeitig zu prüfen.
Die bayerische Ausführungsverordnung verlangt eine Streckenliste und regelt ihre Vorlage bei der Jagdbehörde. Nach dem Jagdjahr ist die abgeschlossene Liste spätestens bis zum 10. April vorzulegen. Für einzelne Wildarten und Meldungen gelten zusätzliche Vorgaben.
Quelle: BAYERN.RECHT: § 16 AVBayJG – Streckenliste ↗
Abschussplanung und Änderungen ab 2026
Die Regelungen unterscheiden zwischen abschussplanpflichtigen Wildarten und einer möglichen Bejagung von Rehwild ohne Abschussplan unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Letztere ist an eine Anzeige und weitere Bedingungen gebunden. Kläre vor einer Umstellung mit der Behörde, welche Regelung für dein Revier gilt.
Aufstellung und Einreichung von Abschussplänen ↗
Rehwild ohne Abschussplan: § 15a AVBayJG ↗
Quelle: BAYERN.RECHT: aktuelle Ausführungsverordnung ↗
Jagdzeiten vor dem Einsatz prüfen
Nutze die aktuell geltende amtliche Fassung der Jagdzeiten und beachte gegebenenfalls örtliche Anordnungen oder besondere Regelungen. Die folgende Quelle führt unmittelbar zu § 19 der bayerischen Ausführungsverordnung.
Aktuelle Jagdzeiten in Bayern – § 19 AVBayJG ↗
Quelle: BAYERN.RECHT: Jagdzeiten ↗
Waldverjüngung und Forstliches Gutachten
Das AELF Amberg-Neumarkt veröffentlicht die Forstlichen Gutachten zur Waldverjüngung. Sie beschreiben, wie Verbiss und Fegeschäden die nachwachsenden Bäume beeinflussen. Zusammen mit revierweisen Aussagen helfen sie, die Situation im Wald und die jagdliche Planung vor Ort zu besprechen.
Auf der AELF-Seite findest du die Gutachten 2024 für unsere drei Hegegemeinschaften: 340 Berching, 341 Staufersbuch und 342 Dietfurt. Revierbegänge mit Waldbesitzenden und Forstleuten verbinden diese Daten mit dem Blick auf die tatsächliche Verjüngung.
Wildschaden und Dokumentation
Bei Wildschäden sind Schadensbild, betroffene Fläche und vertragliche Regelungen wichtig. Halte die Beobachtungen nachvollziehbar fest und sprich frühzeitig mit den Beteiligten. Der BJV erläutert Ersatzpflicht, mögliche Schadensarten und die Bedeutung der rechtzeitigen Anmeldung.
Quelle: BJV: Wildschadensberatung ↗ Oktober 2026
Das bayerische Vorverfahren läuft grundsätzlich über die für das Grundstück zuständige Gemeinde. Prüfe die aktuellen Meldefristen unmittelbar, sobald ein Schaden bekannt wird; ein Gespräch untereinander ersetzt die erforderliche Anmeldung nicht.
Quelle: BAYERN.RECHT: § 25 AVBayJG – Schadensanmeldung ↗
Erste rechtliche Auskunft für BJV-Mitglieder
Der BJV bietet seinen Mitgliedern eine kurze Erstrechtsberatung zu Jagd- und Waffenrecht. Sende dein Anliegen knapp an recht@jagd-bayern.de und gib eine Telefonnummer für den Rückruf an. Weitergehende anwaltliche Betreuung wird gesondert vereinbart; aktuelle Bedingungen und Beratungszeiten stehen auf der Verbandsseite.
BJV: Jagdrecht und Erstrechtsberatung ↗
Quelle: BJV: Jagdrecht ↗ Oktober 2026
Kontakt zur Jagdbehörde
Für amtliche Fragen zu Jagdrecht, Revierunterlagen und Meldungen nennt das Landratsamt folgende Ansprechpartner:
- Herr Berner · Sachgebietsleiter
- 09181 / 470-1140
- Herr Hollweck
- 09181 / 470-1413
- Gemeinsames Postfach
- jagd@landkreis-neumarkt.de
Nenne bei deiner Anfrage Revier, Gemeinde und den konkreten Vorgang. Für einen persönlichen Termin nutze die aktuellen Angaben des Landratsamts.
Quelle: Landratsamt: Herr Berner ↗
Quelle: Landratsamt: Herr Hollweck ↗
Notfälle und Erste Hilfe
Rettungskette vor der Jagd abstimmen
Die SVLFG empfiehlt, Netzverfügbarkeit zu prüfen, Standort und Rückkehrzeit einer weiteren Person mitzuteilen und Erste-Hilfe-Material erreichbar zu halten. Erste-Hilfe-Kenntnisse sollten regelmäßig aufgefrischt werden.
Für gemeinsame Jagden gehören Zuständigkeit, Kommunikationsweg und geeigneter Anfahrpunkt des Rettungsdienstes in die Vorbereitung. Nutze bekannte Rettungspunkte, sofern vorhanden, und kläre mit der Jagdleitung, wie Helfer zur Unfallstelle geführt werden.
SVLFG: Sichere Jagd und Erste Hilfe ↗Bei verletzten Menschen: 112
Rettungsdienst 112Nenne den genauen Ort beziehungsweise Koordinaten, das Geschehen, Anzahl der Verletzten und erkennbare Verletzungen. Bleibe für Rückfragen erreichbar und folge den Anweisungen der Leitstelle.
Ein Notruf ersetzt kein praktisches Erste-Hilfe-Training. Frage anerkannte Hilfsorganisationen nach aktuellen Kursen.
Hinweise bei einem Straßen-Wildunfall →Quelle: SVLFG: Erste Hilfe und Vorbereitung
Quelle: Bayerische Polizei: Rettungsdienst bei verletzten Personen
Schonzeiten und behördliche Ausnahmen
Die regulären Jagdzeiten sind der Ausgangspunkt. Art. 33 BayJG sieht unter bestimmten Voraussetzungen behördliche Regelungen und Einzelanordnungen zu Schonzeiten vor. Eine gewünschte Ausnahme ist damit noch nicht erlaubt.
Beschreibe der Jagdbehörde Tierart, betroffenes Revier, Zeitraum und konkreten Anlass. Sie klärt Zuständigkeit, erforderliche Unterlagen und das mögliche Verfahren. Eine bestätigte allgemeine digitale Antragstrecke des Landkreises für diese Fälle wurde nicht gefunden.
Quelle: Bayerischer Bürgerservice: Jagd- und Schonzeiten
Für die Kormoranmeldung stellt der Landkreis ein gesondertes Formular zur Verfügung: Amtliche Meldevorlage öffnen ↗. Die zuständige Stelle erläutert den Einreichungsweg und die Voraussetzungen.
Den Lebensraum aufmerksam wahrnehmen.

Zur Revierpraxis gehört ein aufmerksamer Blick auf Wildtiere und ihren Lebensraum. Gemeinsamer Austausch im Hegering verbindet die Beobachtungen aus den einzelnen Revieren.
